Angaben zur Tätigkeit als
Berufsvormund, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistand,
gesetzlicher Betreuer für junge Erwachsene
- Informationen für Gerichte und Jugendämter -
- Mitglied in der „Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrensbeistands-
schaft / Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.V.“ (BAG)
- Seit 1998 im Vorstand des „Erziehungsstellenvereins Hessen e.V.“,
davon 2004 - 2014 als 1. Vorsitzender
Schwerpunkte in der Arbeit:
- Übernahme von Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften in
verfahrenen Situationen mit Konflikten zwischen den Beteiligten
(z.B. Pflegeeltern, Herkunftseltern, Jugendamt - ASD, Jugendamt -
Pflegekinderdienst, Jugendamt - Amtsvormund/-pfleger);
- Übernahme von Ergänzungspflegschaften zur Regelung und
Begleitung von hochstrittigen Umgängen (nur nach § 1909 BGB!):
„geführte Umgangsregelung“ mit intensiver Erarbeitung und
anfänglicher Begleitung der Umgänge einschließlich ausführlicher
Problemanalyse; ggf. Benennung von Gründen, die einen Umgang
nicht möglich bzw. zu einer Überforderung des Kindes machen;
- Übernahme von gesetzlichen Betreuungen für junge Erwachsene,
meist im Übergang zwischen Pflegefamilie/Heimunterbringung und
Volljährigkeit, die mit den rechtlichen Anforderungen der Volljäh-
rigkeit (noch) überfordert sind.
Grundsätze in der Arbeit
- Ausschließliche Orientierung am Kind /Jugendlichen / jungen
Erwachsenen, auch wenn der Vorschlag z.B. von den Pflegeeltern
kam - keine Mauscheleien zu Ungunsten der Betroffenen
- Bereitschaft zur intensiven Arbeit am Fall mit persönlicher
Begegnung und nicht nur Verwaltung vom Schreibtisch aus - auch bei
Verfahrensbeistandschaften
- Formal-rechtlich korrektes Arbeiten und Einfordern von entspre-
chenden Standards und der Einhaltung von Normen zum Schutz
gegen Verwicklung in verworrene und übergriffige Systeme
Bestallungen für Vormundschaften/Ergänzungspflegschaften, gesetzl. Betreuungen sowie Verfahrensbeistandschaften u.a. von folgenden Gerichten: Langen, Frankfurt/M, Frankfurt-Höchst, Königstein, Wiesbaden, Bad Schwalbach, Limburg, Weilburg, Wetzlar, Friedberg.
Telefonnummer für Gerichte bei Neuanfragen: 06103 - 803 9725
(gilt auch für Jugendämter bei Anfragen gemäß § 53,1; § 56,4 SGB VIII)
oder nutzen Sie (ggf. zusätzlich) das untenstehende Kontaktformular.
Angebote für Rechtsanwälte
Fälle in familienrechtlichen Verfahren sind oftmals "verfahren" und in sich verstrickt - zur rechtlichen Beurteilung eines Falles kommen dann oft auch Kriterien aus den Bereichen Pädgogik und Psychologie hinzu - und die Frage, welche, vielleicht nicht alltägliche Lösungen sich hier noch auftuen können.
Dazu kommt, dass vielen Anwälten im Familienrecht eher die Umstände von Scheidungskindern geläufig sind, deren Belange sich jedoch sehr von denen eines Pflege- oder Heimkindes unterscheiden.
Genauso, wie ich mich zuweilen über anwaltliches Mitdenken in rechtlichen Fragen freue, biete ich hier zu Festpreisen mein psycho-soziales und pädagogischs Mitdenken im Sinne einer "Situationsanalyse" an, ggf. mit anschließenden Lösungsvor-schlägen - gerne auch unter Beteiligung im Verfahren: Immer am Kind orientiert unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der MandantInnen.
Interessiert?
Sprechen Sie mich an!
Telefon: 06103 - 502 395, Fax: 06103 - 706 9064
e-mail: matthias-pilger-strohl@t-online.de
oder nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular:
Matthias Pilger-Strohl
Postfach 1211
63202 Langen (Hessen)
Tel.: 06103 - 502 395
Fax: 06103 - 706 9064
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matthias-pilger-strohl@t-online.de